Allgemeine Ordnung
Art.1- Der Veranstalter Arte Studio srl kündigt die siebte Veranstaltung der “Biennale Internazionale dell’Arte Contemporanea” an. Die Veranstaltung findet vom 5. bis zum 13. Dezember 2009 in den Ausstellungshallen der Fortezza da Basso in Florenz statt. Die Kulturverbände der Herkunftsländer der Künstler sind dazu eingeladen, an der Auswahl der Künstler mitzuarbeiten. Diese Mitarbeit erfolgt gemäß Bestimmungen, die z. T. in die vorliegende Ordnung aufgenommen und z. T. in extra Unterlagen ergänzt werden, die das Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter und den “Enti culturali delle Nazioni” (Kulturverbände der Länder) regeln. (Es handelt sich um Verbände, die der künstlerisch-kulturellen Tätigkeit der Botschaften, der Konsulate, der Unterrichtsministerien und der Kultusministerien vorgesetzt sind, und um Kunstakademien, Universitäten, Kulturvereine und öffentliche Einrichtungen, die sich um die Förderung der Kunst kümmern).
Art.2 - Für die Ernennung der Internationalen Jury (Giuria Internazionale), deren Mitglieder unter Wissenschaftlern und Kunsthistorikern Zeitgenössischer Kunst aus verschiedenen Nationen ausgewählt werden, ist der Präsident zuständig.
Die Jury ist zuständig für die Verleihung der “Lorenzo il Magnifico”-Preise an die Künstler. Es liegt in der Macht der Jury, die Darstellungskategorien für die Preise zu bestimmen.
Art.3 - Der Präsident sorgt unter Zusammenarbeit mit der Internationalen Jury und mit einer fundierten Dokumentation für die Ernennung der Mitglieder des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees (Comitato Scientifico Internazionale). Aufgabe dieses Komitees ist es, die Künstler auszuwählen, die zur Veranstaltung zugelassen werden sollen. Der Präsident gibt jedem Mitglied des Komitees die Anzahl der auszuwählenden Künstler an. Eine aus Kunstexperten bestehende Interne Kommission (Commissione Interna) trägt zu der Auswahl der Künstler, die zu der Biennale zugelassen werden sollen, bei.
Art.4 - Zu der Veranstaltung können Künstler zugelassen werden, die auf nationaler oder internationaler Ebene bekannt oder noch unbekannt sind. Daher können das Internationale Wissenschaftliche Komitee, die Interne Kommission und die Kulturverbände der Länder auch “viel versprechende” Künstler auswählen, die beim großen Publikum nicht sehr bekannt sind. Außerdem können zu der Ausstellung diejenigen Künstler zugelassen werden, die bereits in den vorangegangenen Jahren ausgewählt wurden, ganz gleich ob sie an der Biennale teilgenommen haben oder nicht. Die einzelnen Mitglieder des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees und der Internen Kommission und die Kulturverbände der Länder, denen eine extra Dokumentation zugesandt wird, müssen der Direktion der Biennale baldmöglichst das vollständige Verzeichnis, die vollständige Anschrift und Telefonnummer der von ihnen ausgewählten Künstler zukommen lassen.
Art.5 - Diejenigen Künstler, die nicht direkt von den Kulturverbänden ausgewählt, sondern vom - Internationalen Wissenschaftlichen Komitee - von der Internen Kommission zur Teilnahme an der Biennale zugelassen wurden, und die bereits in den vorangegangenen Jahren ausgewählten Künstler, ganz gleich, ob sie an der Biennale teilgenommen haben oder nicht, können selbstständig im eigenen Land Sponsoren suchen. Zu diesem Zweck können die Künstler uns um einen “persönlich gestalteten” Einladungsbrief zur Biennale bitten. Die Künstler können uns die Adressen der Kulturverbände oder anderer potentieller Sponsoren mitteilen, die sie vor Ort kontaktiert und von denen sie eine positive Antwort erhalten haben. Arte Studio wird dafür sorgen, dass den mitgeteilten Verbänden oder Sponsoren eine formelle Anfrage zugesandt wird. Die Biennale von Florenz wird von der Zusammenarbeit der Künstler und ihrer eventuellen Sponsoren getragen. Die Organisatoren der Ausstellung danken allen - öffentlichen und privaten - Sponsoren, die mit ihrer großzügigen Zusammenarbeit und ihrer Disponibilität dazu beigetragen haben, die Präsenz der Künstler auf der Biennale zu erleichtern, und sie freuen sich, ihre Namen auf den ersten Seiten des Ausstellungskatalogs und auf den Internetseiten der Homepage der Biennale zu veröffentlichen.
Art.6 - Den ausgewählten und zur Teilnahme an der Biennale zugelassenen Künstlern werden die für ihre Teilnahme notwendigen Unterlagen und technischen Nachrichten zugesandt. Die Unterlagen umfassen u. a. ein Formular für die Teilnahmebestätigung mit allen notwendigen Anleitungen.
Art.7 - Zur Auswahl sind sämtliche künstlerische Techniken, Richtungen und Tendenzen zugelassen: Malerei, Bildhauerei, Grafik und Design (Bleistiftzeichnung, Kohlezeichnung, Pastellzeichnung, Temperamalerei, Aquarell, Tuschzeichnung, Gravüre auf Papier und anderen Materialien), Mixed Media und Installationen, Fotografie und Digital Art. Zuständig für die Erteilung der Preise ist die Internationale Jury, die aus namhaften Wissenschaftlern der Zeitgenössischen Kunst besteht. Die Jury behält sich das Recht vor, die oben genannten Kategorien in Unterkategorien aufzuteilen und sie erteilt für jede Unterkategorie: den 1. Preis, den 2. Preis, den 3. Preis ….usw. (Beispiel: die Malerei kann aufgeteilt werden in “gegenständliche Malerei”, “abstrakte Malerei”, usw. …). In den verschiedenen Kategorien und Unterkategorien behält sich die Jury außerdem das Recht vor, zahlreiche vierte und fünfte Preise ex aequo zu erteilen. In welche Disziplin auch immer das Werk des Künstlers fällt, man kann eine der folgenden Lösungen wählen:
A - eine 3 m lange und 2,50 m hohe Ausstellungswand (Maler, Fotografen, Digital Art, usw. …) Die Werke (bis zu 3 Werke) sollen mindestens 10 cm von einander entfernt sein;
B - eine 6 m² große Ausstellungsfläche (Plastiken, Installationen, usw.);
C - CD-Projektion auf Bildschirm (Video und Digital Art);
Daher müssen die Künstler im Teilnahmeformular angeben, welchen Bereich sie zu reservieren beabsichtigen.
Die Fotokünstler können bis zu 6 Fotografien in Rahmen oder Paneel aufhängen.
Unter Digital Art (Projektionen) zählt alles, was durch technische Mittel produziert wurde, folglich keine manuellen Produktionen. (Animationen gehören zu dem Bereich Digital Art).
Unter Videokunst zählen alle Werke, die Filmsequenzen mit oder ohne Bearbeitung beinhalten.
Art.8 - Im ausgewählten Ausstellungsbereich können ein bis drei Kunstwerke ausgestellt werden. Das Gewicht der an der Wand ausgestellten Werke darf nicht höher als 40 kg sein. Aus Sicherheitsgründen ziehen wir vor, dass die Bildwerke ohne Glas transportiert werden. (Bereich A). Das Gewicht der bildhauerischen Werke (Bereich B) darf jeweils nicht mehr als 80 kg betragen (bei höherem Gewicht bitte das Sekretariat zu Rate ziehen) und ihre Höhe darf einschließlich der Ständer nicht 2,50 Meter überschreiten. Jeder Künstler, der im Bereich der Fotografie tätig ist, kann maximal 6 Werke ausstellen, die mit Klebstreifen auf die Paneele geklebt werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben oder anderen Gegenständen, die die Ausstellungswände beschädigen könnten, ist nicht zugelassen. Die Organisation hat das Material für den Aufbau der Werke an der Wand vorbereitet. Die Verteilung der Werke und die künstlerischen Rundgänge der Veranstaltung sind der Künstlerischen Direktion vorbehalten. Die Ausstellungsbereiche bieten Standardbedingungen (Paneele und Bodenbereiche mit angemessner Beleuchtung); für andere Bedürfnisse, die eine besondere Ausstellung brauchen, unterrichten Sie bitte die Direktion, um zu besprechen, ob es möglich ist.
Art.9 - Die Künstler senden dem Sekretariat der Biennale innerhalb der festgelegten Fristen das Formular der Teilnahmebestätigung zusammen mit der im Formular beschriebenen Einzahlung zu. Dieser Betrag kann in zwei Raten bezahlt werden, je nach den im Teilnahmeformular ausgedrückten Angaben. Falls die Künstler einen Beitrag seitens eines ihrer Sponsoren erwarten, müssen sie in jedem Fall die vorgesehene Einzahlung dem Formular der Teilnahmebestätigung beilegen. Der eventuelle Beitrag seitens eines Sponsors kann direkt dem Künstler oder auch direkt der Biennale gespendet werden. In letzterem Fall wird die Biennale dafür sorgen, dass dem Künstler innerhalb von 180 Tagen die Summe, die er mit seiner Teilnahmebestätigung überwiesen hat, zurückerstattet wird.
Art.10 - Die einmalige Teilnahmegebühr dient der Deckung eines Teils der hohen Verwaltungs- und Organisationskosten. Darüber hinaus soll sie das Verantwortungsbewusstsein der teilnehmenden Künstler erhöhen und Absagen vermeiden, die den Erfolg der Veranstaltung gefährden könnten. Daher gibt die eventuelle Rücknahme der Teilnahmebestätigung an der Veranstaltung den verzichtenden Künstlern in keinem Moment das Recht auf irgendeine Erstattung der eingezahlten Quoten.
Art.11 - Die Teilnahmegebühr umfasst die folgenden Dienstleistungen und Organisationskosten: Die Kosten des grafischen Entwurfs und des Drucks des Ausstellungskatalogs, in dem jeder Künstler mit einem Werk in Farbe, auf ganzer Seite gedruckt, und mit einer Biographie vertreten ist. Der grafisch besonders gepflegte Katalog im Format 22x30 cm enthält im ersten Teil eine ausführliche Dokumentation über die einzelnen Mitglieder der Internationalen Jury und über die Mitglieder des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees. Auch wenn Arte Studio sehr aufmerksam den Katalog bis ins kleinste Detail anfertigt, ist der Veranstalter nicht für eventuelle Fehler verantwortlich. Für. Jeder Künstler der Biennale bekommt ein kostenloses Katalogexemplar. Eine Kopie des Katalogs wird kostenlos sowohl den Mitgliedern der Internationalen Jury als auch den Mitgliedern des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees, den Vereinen und Vertretern der Länder und anderen Persönlichkeiten der Kultur und der Politik, die mit der Organisation zusammengearbeitet haben, überreicht. Die Produktionskosten der Preise (Medaillen und Diplome). Eine kostenlose DVD für jeden Künstler. Die DVD enthält die bedeutendsten Aspekte der Veranstaltung. Die Mietkosten des Ausstellungsbereichs. Die Mietkosten der Ausstellungsstrukturen. Die Mietkosten für die Halogenscheinwerfer für die Beleuchtung der Werke. Die Mietkosten für die Stühle (ein Stuhl für jeden Künstler). Die Kosten für die Brandschutz-Überwachungsmannschaft (Ausstellungshallen). Die Kosten für die Mannschaft, die für die Leitungen der Anlage zuständig ist (Ausstellungshallen). Die Kosten für die Präsenz eines Arztes für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Die Kosten für die Reinigung der Ausstellungshallen. Die Kosten für die Mannschaft der Wach- und Schließgesellschaft. Die Kosten der Telefonisten. Die Kosten für die Hostessen während der Veranstaltung. Die Kosten für den Elektrikerservice, der ordentliche Wartungsarbeiten durchführt (Ausstellungshallen). Die Kosten für die Montagearbeiter (Ausstellungshallen). Die Kosten für Blumenschmuck und Zierpflanzen. Die Kosten für Plakate, Reklamestreifen, Spruchbänder und ihre Anbringung. Die Strom- und Heizungskosten für die Ausstellungsbereiche. Die Beratung der Kritiker (Wissenschaftliches Komitee und Interne Kommission). Die Korrespondenzkosten. Den Dolmetscherservice (Übersetzungen der Unterlagen, Briefe, Formulare und Drucksachen in 5 Sprachen). Die Abschreibungs- und Wartungskosten der Büromaschinen. Die Kosten für den Presseservice. Die gedruckten Produktionen und Ordnungen. Die Werbung. Die Mietkosten der Räumlichkeiten des Sekretariats. Die Personalkosten des Sekretariats. Die Kosten der Rechnungsführung (Steuerberater und Sozialversicherungsträger). Die Versicherungskosten für die auf der Ausstellung ausgestellten Werke (siehe Art.12). Die Veröffentlichung der Künstler auf der Homepage der Biennale. Die Kosten für den Entwurf und die Aktualisierung der Webseiten der Homepage der Biennale. Die Kosten für die Organisierung von Tagungen und Diskussionen über zeitgenössische Kunst. Die Kosten für die Pressekonferenzen. Die Kosten für Konzerte und Musikgruppen, die während der gesamten Veranstaltung auftreten werden. Die Kosten für das Büfett bei der Einweihung. Galaabend mit Abendessen und Konzert für die anwesenden Künstler zum Abschluss der Ausstellung.
Art.12 Der Veranstalter versichert nur die Kunstwerke, die auf der Ausstellung ausgestellt werden und nur für den Zeitraum der Ausstellung, für einen Gesamtwert in Höhe von $ 700.000. Die Versicherung deckt Diebstahl, Brand und Haftpflicht. Jeder Künstler ist berechtigt, eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden abzuschließen, die die Werke während den Transportvorgängen (Hin- und Rücktransport), der Lagerung, des Aufbaus und des Abbaus erleiden können. Alle Policen müssen eine Verzichtsklausel auf Rückgriffsklagen sowohl gegenüber dem Ausstellungszentrum als auch gegenüber dem Veranstalter der Biennale sowie gegenüber den anderen Ausstellern enthalten. Nichtversicherte Aussteller werden trotzdem zur Ausstellung zugelassen, sofern sie die vom vorliegenden Artikel vorgesehene Haftung persönlich übernehmen. Es wird den Künstlern angeraten, ihre Werke zu versichern.
Art.13 - Der Künstler ist nicht verpflichtet, auf der Ausstellung präsent zu sein. Im zweiten Teil der technischen Ordnung werden die detaillierten Bestimmungen für den Versand und für die Ausstellung der Werke angegeben, sowohl für die auf der Ausstellung anwesenden Künstler als auch für die abwesenden Künstler. Die Versandkosten für den Hin- und Rücktransport der Werke gehen zu Lasten der Künstler. Die Versandfristen und die Transportmodalitäten der Werke werden im zweiten Teil der Technischen Ordnung der Teilnahme angegeben, der auch eine Erklärung enthält, in der wir von Expresstransporten abraten und eher professionelle Transportdienste empfehlen, die sich auch in Zollfragen auskennen. Der 2. Teil der Technischen Ordnung wird den Künstlern bis spätestens zum 31. Juli 2009 per E-Mail zugeschickt.
Art.14 - Die Ausstellung ist sowohl für das Publikum als auch für Fachunternehmer geöffnet. Um den Zustrom von Fachunternehmern sowie von italienischen und ausländischen Besuchern zu fördern, wird der Veranstalter angemessene Werbeaktionen betreiben und dabei die spezifischen Presseorgane und Werbeträger mit einbeziehen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, eine Eintrittsgebühr für die Besucher der Ausstellung festzulegen.
Art.15 - Die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Ordnung sind gezwungenermaßen sehr zusammenfassend und bringen die komplexe organisatorische Arbeit leider nicht vollständig und nicht detailliert zum Ausdruck. Die vorliegende Allgemeine Ordnung versteht sich deshalb als Ergänzung zu sämtlichen bereichsspezifischen Bestimmungen und Rundschreiben, die das Verhältnis zwischen dem Veranstalter der Biennale Arte Studio, den Kritikern, den Künstlern und allen anderen Mitarbeitern der Veranstaltung regeln. Arte Studio ist berechtigt, sofern triftige Gründe vorliegen, Ort und Datum der Veranstaltung zu ändern. In diesem Fall hat er sämtliche Beteiligten unverzüglich zu benachrichtigen.
Art.16 - Für Streitfragen aller Art wird der Gerichtsstand Florenz als zuständig anerkannt. Gemäß und kraft des Art. 1341 C.C. (Anm.: Codice Civile, entspricht dem BGB) erkennen wir die Teilnahmebedingungen und die unter den Ziffern 1-2-3-4-5-6-7-8-9-10-11-12-13-14-15-16 aufgeführten Bestimmungen der Allgemeinen Ordnung an. Bei eventuellen Fehlern in der Übersetzung gilt der italienische Ausdruck.
Vorliegende Ordnung ist vom Künstler zu unterschreiben und zusammen mit dem Teilnahmeformular zuzusenden. Wir weisen darauf hin, dass unser Sekretariat im August 2008 und im August 2009 jeweils den ganzen Monat geschlossen sein wird.




